Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen - AGB
Sportmotorradhandels Ges.m.b.H.
Stand 6/2010

1. Geltung

1.1. Unsere nachstehenden AGB gelten für alle unsere Angebote, Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen, auch dann, wenn wir uns im Einzelfall nicht ausdrücklich darauf beziehen.

1.2. Von unseren AGB abweichende Bedingungen und AGB des Kunden werden nicht Vertragsinhalt. Abweichungen von unseren AGB verpflichten uns nur insoweit, als wir sie schriftlich bestätigen.

2. Angebote/Bestellung/Vertragsabschluss

2.1. Alle Angebote sind freibleibend.

2.2. Kostenvoranschläge sind unverbindlich. Die Kosten für die Erstellung eines Kostenvoranschlags werden dem Kunden verrechnet.

2.3. Im Falle einer Bestellung eines Kunden kommt ein Vertrag erst durch unsere Auftragsbestätigung oder durch die Lieferung unter Geltung dieser AGB zustande. Umfang und Inhalt des Vertragsverhältnisses werden durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung festgelegt.

2.4. Soweit unsere Auftragsbestätigung von einer Bestellung abweicht, gilt der Inhalt unserer Auftragsbestätigung gegenüber einem unternehmerischen Kunden als vereinbarter Vertragsinhalt, sofern der Kunde ihrem Inhalt nicht innerhalb einer Woche unter Angabe von Gründen widerspricht.

2.5. Mündliche oder telefonische Vereinbarungen mit uns und unseren Mitarbeitern sowie nachträgliche Vertragsänderungen sind für uns nur verbindlich, wenn wir sie schriftlich bestätigen.

2.6. Schreib- oder Rechenfehler führen zu keiner Verpflichtung für uns und können jederzeit korrigiert werden.

3. Preise/Zahlung

3.1. Die Preise gelten ab unserem Lager. Nebenkosten, wie insbesondere Kosten für Verpackung, Beladung, Fracht, Versicherung, Zoll, Export - und Importsteuern, Abgaben und Gebühren, Bewilligungen und Beurkundungen, sind nicht im Preis enthalten und werden vom Kunden getragen. Diese können, soweit sie nicht ohnedies auf der Homepage ersichtlich sind, bei uns angefragt werden.

3.2. Ändern sich in der Zeit zwischen Vertragsabschluss und fristgerechter Lieferung die Preise unserer Lieferanten zumindest um 3 % , so sind wir berechtigt wie auch auf Antrag des Kunden verpflichtet, auch unsere vereinbarten Preise im Ausmaß der tatsächlichen Kostenänderung anzupassen. Gegenüber Konsumenten erfolgt eine Preisanpassung nur, wenn die Ware nicht innerhalb von zwei Monaten nach Vertragsabschluss geschuldet ist.

3.3. Rechnungen sind am Tag des Einlangens beim Kunden zahlbar.

3.4. Zahlungstermine sind auch dann einzuhalten, wenn Transport, Montage, Inbetriebsetzung oder Abnahme der Lieferung aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, verzögert oder unmöglich gemacht werden.

3.5. Für zur Einbringlichmachung notwendige und zweckentsprechenden Mahnungen verpflichtet sich der Kunde bei verschuldetem Zahlungsverzug zur Bezahlung von Mahnspesen pro Mahnung in Höhe von € 15,00 soweit dies im angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung steht. Bei Zahlungsverzug werden mit unternehmerischen Kunden Verzugszinsen in der Höhe von 1 % pro Monat vereinbart. Gegenüber Verbrauchern als Kunden sind wir bei verschuldetem Zahlungsverzug berechtigt, Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten

3.6. Bei Überschreiten der Zahlungsfristen verfallen allfällig vereinbarte Skonti und sonstige Vergütungen und werden der Faktur hinzugerechnet. Der in Zahlungsverzug befindliche Kunde ist verpflichtet, die zur Rechtsverfolgung notwendigen Kosten (Rechtsanwaltskosten, Inkassogebühren, etc.) zu ersetzen. Bei Zahlungsverzug sind wir wahlweise berechtigt, für sämtliche ausständige Lieferungen und Leistungen Vorauszahlung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten, jedenfalls aber allfällige Leistungen bis zur Zahlung einzustellen.

4. Bonitätsprüfung

4.1. Der Kunde erklärt, kreditwürdig und zahlungsfähig zu sein.

4.2. Der Kunde erklärt hiermit sein Einverständnis zur Überprüfung seiner Bonität durch Anfragen bei behördlich befugten Kreditschutzverbänden, Kreditinstituten und Auskunftsdateien.

4.3. Der Kunde erklärt sein ausdrückliches Einverständnis, dass seine Daten ausschließlich zum Zwecke des Gläubigerschutzes an die staatlich bevorrechteten Gläubigerschutzverbände AKV EUROPA Alpenländischer Kreditorenverband für Kreditschutz und Betriebswirtschaft, Creditreform Wirtschaftsauskunftei Kubicki KG und Kreditschutzverband von 1870 (KSV) übermittelt werden dürfen.

5. Versand/Lieferung

5.1. Der Versand erfolgt auf Gefahr und Kosten des Kunden. Als Nachweis des ordnungsgemäßen Versandes der Ware, ist die Vorlage der Empfangsquittung des jeweiligen Transportführers ausreichend.

5.2. Unsere Lieferverpflichtung erlischt automatisch nach zwei erfolglosen mit dem Kunden zuvor abgestimmten Zustellversuchen.

5.3. Liefertermin und Lieferfristen sind grundsätzlich unverbindliche Orientierungswerte.

5.4. Ein Liefertermin oder die eine Lieferfrist gelten als eingehalten, wenn der Liefergegenstand unser Unternehmen verlassen hat oder die Versandbereitschaft bis zum Liefertermin angezeigt wird.

5.5. Der Liefertermin/die Lieferfrist wird um die Zeit verschoben, während der der Kunde nicht alle für die Bestellung oder Herstellung des Werkes erforderlichen Unterlagen insbesondere Genehmigungen vorlegt oder Vorleistungen erbracht hat bzw. technische oder wirtschaftliche Fragen noch zu klären sind.

5.6. Fälle von höherer Gewalt, insbesondere Streik, Rohstoff- und Energiemangel, Betriebs- und Verkehrsstörungen befreien uns für die Dauer ihrer Auswirkung von der Verpflichtung zur Lieferung und Herstellung, weiters verspätete, mangelhafte, mengenmäßig unzureichende oder nicht erfolgte Leistung von Vorlieferanten.

5.7. Wir sind berechtigt, unsere Leistungspflicht durch Verwendung von gleichwertigen Ersatzlieferungen zu erfüllen.

5.8. Sofern eine Leistung nach angemessener Fristverlängerung nicht möglich ist, sind beide Vertragsteile zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Das Recht auf Rücktritt vom Vertrag steht dem Kunden nach Setzung einer dem Auftragsumfang entsprechenden angemessenen Nachfrist zu. Diese hat mittels eingeschriebenem Brief unter gleichzeitiger Androhung des Rücktritts zu erfolgen. Ein allfälliger Schadenersatz des Kunden wegen Rücktritts vom Vertrag beträgt höchstens 10 % des Auftragswertes.

5.9. Gerät der Kunde in Annahmeverzug (Weigerung der Annahme, Verzug mit Vorleistungen u.a.), sind wir berechtigt, bei Bestehen auf Vertragserfüllung die Ware bei uns einzulagern, wofür uns eine Lagergebühr in Höhe von 5% pro Monat zusteht.

5.10. Davon unberührt bleibt unser Recht, das Entgelt für erbrachte Leistungen fällig zu stellen und nach faktischer Gewährung einer Nachfrist von 2 Wochen vom Vertrag zurückzutreten.

5.11. In diesem Fall dürfen wir bei berechtigtem Rücktritt einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 10 % des Auftragswertes zuzüglich USt ohne Nachweis des tatsächlich entstandenen Schadens vom Kunden verlangen. Die Verpflichtung zur Zahlung eines Schadenersatzes durch einen unternehmerischen Kunden ist vom Verschulden unabhängig.Die Geltendmachung eines höheren Schadens ist zulässig, gegenüber Verbrauchern wenn es im Einzelfall ausgehandelt wird.

6. Gefahrenübergang, Versandversicherung:

6.1. Die Gefahr geht mit Absendung der Ware an den Kunden über; auch dann, wenn wir insbesondere den Versand übernommen haben und diesen vereinbarungsgemäß veranlassen. Besondere Anforderungen an den Versand oder eine vom Kunden gewünschte Versandversicherung sind uns 5 Tage vor dem Versandtermin bekannt zu geben.

6.2. Wir verpflichten uns, die Ware über ausdrücklichen Wunsch des Kunden auf dessen Kosten zu versichern. Hat der Kunde Versandverzögerungen zu vertreten, geht die Gefahr ab dem Tag der Versandbereitschaft auf ihn über.

7. Eigentumsvorbehalt/Zurückbehaltungsrecht

7.1. Die von uns gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer Forderungen aus der Geschäftsbeziehung unser Eigentum. Der Kunde darf über die Vorbehaltsware ohne unsere Zustimmung nicht verfügen.

7.2. Bei Zahlungsverzug sind wir, ohne zuvor vom Vertrag zurückzutreten und eine Nachfrist zu setzen, berechtigt, die Vorbehaltsware herauszuverlangen. Gleiches gilt, wenn über das Vermögen des Kunden ein Konkursantrag eingebracht wurde oder die Vorbehaltsware gepfändet oder sonst in Anspruch genommen wird. Der Kunde hat in derartigen Fällen unser Eigentumsrecht geltend zu machen und uns hiervon unverzüglich zu verständigen.

7.3. Wenn der Kunde unserem Herausgabeverlangen nicht nachkommt oder wenn der Verlust der Vorbehaltsware droht, so sind wir berechtigt, diese unverzüglich in Besitz zu nehmen. Der Kunde erklärt sein ausdrückliches Einverständnis, dass wir zur Geltendmachung unseres Eigentums den Standort der Vorbehaltesware zu angemessenen Zeiten betreten dürfen, und uns der Kunde hiefür Räume und Behältnisse öffnen wird, andernfalls wir zur anderweitigen Öffnung der Räume oder Behältnisse unter möglichster Schonung der Sache berechtigt sind. Der Kunde haftet für alle Nachteile, die uns bei Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes entstehen (zB Rücknahmekosten). Die zurückgenommene Vorbehaltsware dürfen wir gegenüber unternehmerischen Kunden freihändig und bestmöglich verwerten.

7.4. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird.

7.5. Bei Übernahme von Gegenständen zur Reparatur steht uns ein Zurückbehaltungs- sowie Pfandrecht am bearbeiteten Gegenstand bis zur Bezahlung des Rechnungsbetrages zu.

8. Aufrechnungsverbot

8.1. Der Kunde kann mit eigenen Forderungen nur gegen unsere Forderungen aufrechnen, soweit Gegenansprüche gerichtlich festgestellt oder von uns anerkannt worden sind.

8.2. Verbrauchern als Kunden steht eine Aufrechnungsbefugnis auch zu, soweit Gegenansprüche im rechtlichen Zusammenhang mit der Zahlungsverbindlichkeit des Kunden stehen, sowie bei Zahlungsunfähigkeit unseres Unternehmens.

9. Untersuchungs- und Rügepflicht

9.1. Der unternehmerische Kunde hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und Mängel unverzüglich bei uns schriftlich zu rügen. Anderenfalls gilt die Ware als genehmigt.

9.2. Versteckte Mängel müssen ebenfalls ohne schuldhafte Verzögerung nach Entdecken angezeigt werden.

10. Gewährleistung/Haftung

10.1. Bei gebrauchten Fahrzeugen, welche vor über einem Jahr erstzugelassen wurden, gebrauchten Motoren oder gebrauchten Ersatz- oder Elektronikteilen leisten wir Verbrauchern für den bedungenen Zustand für ein Jahr Gewähr. Wir weisen auch darauf hin, dass bei gebrauchten Dichtungen Undichtheiten auftreten oder vorliegen können.

10.2. Gegenüber Unternehmern ist die Gewährleistung ausgeschlossen.

10.3. Im Übrigen beträgt die Gewährleistungsfrist vier Monate beginnend mit dem Datum der Auslieferung.

10.4. Beim Verkauf von Wettbewerbsfahrzeugen wird ausdrücklich auf die wegen höherer Beanspruch allenfalls bestehenden stärkeren Abnutzungs- und Verschleißerscheinungen verwiesen, und wird bei Hinweis auf früheren Gebrauch als Wettbewerbsfahrzeug lediglich ein solcher Zustand vereinbart. Bezieht sich die Gewährleistung lediglich auf den Zustand als Wettbewerbsfahrzeug gebraucht, kann keine Fahrtauglichkeit zugesagt werden.

10.5. Optische Mängel wie Kratzer und Verschmutzungen stellen keinen Mangel dar, für welchen Gewähr zu leisten ist, wenn nicht ein diesbezüglich einwandfreier Zustand zugesagt wurde. Ebenso wenig Rostbefall, mit dem aufgrund des Alters und der bisherigen Laufleistung gerechnet werden muss.

10.6. Unsere Haftung ist ausgeschlossen bei Verschleißteilen, bei nicht ordnungsgemäßer Wartung, bei Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel, bei nicht sachgemäßer Lagerung, Einbau, Inbetriebnahme oder nicht sachgemäßer Nutzung unserer Produkte durch den Kunden oder einen Dritten, bei Schäden die durch Reparaturen oder sonstige Arbeiten entstehen, die von uns nicht ausdrücklich genehmigt wurden. Werden Änderungen und Umrüstungen vom Kunden oder Dritten vorgenommen oder veranlasst, ist unsere Haftung für alle daraus entstehenden Schäden ausgeschlossen. Der Kunde hat diesfalls nachzuweisen, dass kein ursächlicher Zusammenhang mit der unauthorisierten Manipulation am Fahrzeug besteht.

10.7. Im Rahmen der Gewährleistung beheben wir Mängel gegenüber unternehmerischen Kunden ausschließlich durch Verbesserung oder Nachtrag des Fehlenden. Der Kunde muss uns eine dem Vertragsgegenstand entsprechende ausreichende Gelegenheit zur Mängelbehebung geben, ansonst wir für die daraus entstehenden Folgen nicht haften. Hierzu muss uns die Ware frei Lunz am See zur Verfügung gestellt werden. Zur Mängelbehebung sind uns seitens des unternehmerischen Kunden zumindest zwei Versuche einzuräumen.

10.8. Der unternehmerische Kunde hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war.

10.9. Über die Behebung des Mangels selbst hinausgehende Ansprüche des unternehmerischen Kunden, insbesondere wegen Mangelfolgeschäden, Vermögensschäden, Verdienstentgang und Schäden, die nicht am Produkt selbst entstanden sind, sind (ausgenommen bei Vorsatz) ausgeschlossen.

10.10. Behebungen eines vom Kunden behaupteten Mangels stellen kein Anerkenntnis dieses vom Kunden behauptenden Mangels dar.

10.11. Sind die Mängelbehauptungen des Kunden unberechtigt, ist der Kunde verpflichtet, uns entstandene Aufwendungen für die Feststellung der Mängelfreiheit oder Fehlerbehebung zu ersetzen.

10.12. Wir haften ausschließlich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

11. Verarbeitung personenbezogener Daten

Der Kunde erteilt die Zustimmung zur Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten durch Erhebung und Speicherung sowie Übermittlung an vertraglich verbundene Dritte. Wir verpflichten uns, die personenbezogenen Daten lediglich im für die Vertragsabwicklung erforderlichen Umfang zu verarbeiten oder zu übermitteln.

12. Erfüllungsort/Gerichtsstand

12.1. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

12.2. Erfüllungsort ist Lunz am See, Gerichtsstand ist Wien.

12.3. Sollten einzelne Teile dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, berührt dies die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen treten jene zulässigen Bestimmungen, die dem rechtlichen und wirtschaftlichen Sinn der unwirksamen Bestimmungen am nächsten kommen.